Kreistag 06. 12. 2004
- es gilt das gesprochene Wort ! -
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Kreistages,
meine sehr geehrten Damen und Herren !
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises HN ist ein gesundes, gut aufgestelltes Unternehmen, mit vorausschauender Planung, hervorragenden Ergebnissen, bester Aufgabenerfüllung bei jahrelang stabilen Preisen, schuldenfrei und – und das ist das eigentlich bemerkenswerte an dieser Beschreibung – ein öffentlicher Betrieb – denn landläufig behauptet man ja i.d.R. etwas anderes über die öffentliche Hand, Erfolg habe man nur mit Privatisierung.
Abschlussbericht über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2003 des Abfallwirtschaftsbetriebes
In diese Analyse reiht sich der Abschlussbericht
über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses unseres Abfallwirtschafts-betriebs für 2003 ein. Feststellungen wie " bereits 1998 wurden die restlichen Verbindlichkeiten außerordentlich getilgt" tun uns Kreisräte in dieser Zeit gut; die Aussage des Kreisprüfungsamtes "die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes sind geordnet und gut" wirken da schon recht bescheiden.Die Mehreinnahmen bzw. Gebührenüberdeckungen alleine in 2003 mit knapp 2 ½ Mio. EUR haben sich jetzt, zusammen mit jenen aus den vergangenen Jahren, auf über 15 Mio. EUR angesammelt. Finanzierungsmittel in einer Größenordnung von 50 Mio. EUR, davon Nachsorgerückstellungen mit 35 Mio. EUR und Eigenkapital mit 15 Mio. EUR, lassen darauf schließen, dass der Landkreis seine Hausaufgaben gemacht hat. Auch wenn die Höhe der Rückstellungen immer wieder Anlass zu zweifelnden Rückfragen war, wir werden sie dringend benötigen.
Die Abfallkasse profitiert von hohen Zinseinnahmen und die Kreiskasse von dieser guten Lage mit zwei internen Darlehen über10 Mio. EUR, dies ist übrigens auch der buchhalterische Hintergrund, dass die Vermögensplanabrechnung mit einer Unterdeckung abgeschlossen hat – also nichts Beunruhigendes – wer hätte das beim Abfallwirtschaftsbetrieb auch nur vermutet. Nur der Blick in die Zukunft bzw. bereits in den Wirtschaftsplan 2005 und die Finanzplanung bis 2008 rufen Stirnrunzeln hervor, aber diesen neuen Zeitabschnitt müssen wir gemeinsam frühzeitig und verantwortuingsbewusst angehen. Die Überschüsse mit 12,8 Mio. € bleiben aber eine beruhigende Dispositions- und Ausgleichsmasse. Ohne Einschränkung kann dem von der Verwaltung gestellten Antrag einschl. der Entlastung der Betriebsleitung zugestimmt werden.
Abfallgebühren 2005
Dies ist nun auch der finanzielle Hintergrund dafür, m.s.g.D.u.H., dass der Betriebsausschuss dem Antrag der Verwaltung auf Beibehaltung der Abfallgebühren auch im kommenden Jahr, so ohne weiteres – vorberatend – zugestimmt hat. Auch wenn zur Jahrsmitte 2005 nun die bereits oft angesprochenen, einschneidenden Veränderungen bei der Müllentsorgung aus der TA-Siedlungsabfall mit dem gesetzlichen Verbot der Deponierung eintreten und uns wesentlich höhere Kosten erbringen, gleichzeitig aber auch die gute Einnahmequelle aus dem Dualen System beschneiden werden, können wir dennoch unseren Landkreisbürgern am heutigen Nikolaustag diese gute Bescherung bzw Nachricht mit den gleichbleibenden Gebühren nun bereits im 7. Jahr aus dem immer noch gut gefüllten Sack ziehen.
Freuen können wir uns deshalb aus dieser Sicht noch für 2005, trotz des zu erwartenden Defizits von 1,4 Mio. €, wappnen müssen wir uns aber vor allem für die zeit danach, für eine Zeit stark ansteigender Betriebskosten und damit auch Müllgebühren.
Die vorgelegte Kalkulation mit der Verteilung der 22 Mio. EUR an Kosten ist schlüssig und nachvollziehbar. Die Biotonne war schon immer gewollt und beabsichtigt defizitär, beim Hausmüll können wir die zu erwartende Deckungslücke mit zusammen rd. 830.000 EUR genauso aus den Überdeckungen der Vorjahren bedienen und finanzieren wie die rd. 40.000 EUR für den Gewerbereich und die 1,1m³-Container. Ebenso verhält es sich mit der Unterdeckung aus dem Deponiegeschäft mit vorauss. 473.500 EUR.
Benutzungsgebühren für die Erddeponien 2005
Dasselbe gilt im Wesentlichen auch für die separat zu kalkulierenden Benutzungsgebühren für die Erddeponien. Selbst die Fehlbeträge aus 2003 mit 124.000 EUR bzw. vorauss. 94.000 EUR aus dem laufenden Wirtschaftsjahr lassen uns gerade noch genügend Entscheidungsspielraum den zu erwartenden Fehlbetrag mit nochmals 46.000 EUR hinzunehmen, d.h. auch hier können wir es uns am Nikolaustage 2004 – wenn auch mit Sicherheit zum letzten Male – leisten, die Gebühren für das kommende Jahr 2005 nicht zu erhöhen. Aber auch hier sehen wir sehr deutlich, dass in der Abfallwirtschaft des Landkreises Heilbronn nach 7 fetten Jahren einige magere folgen werden, und diese nur, auch wenn wir mit der EU-weiten Ausschreibung auf dem absolut richtigen Weg sind, mit drastischen Gebührenerhöhungen zu bewältigen sein werden.
Aufgrund der guten Finanzsituation ist es auch vertretbar und angemessen, wie bisher auf die kalkulatorischen Sollzinsen in allen Kalkulationen zu verzichten.
Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
Zum Schluss noch einige Ausführungen zu den beabsichtigten Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung:
Dass Biotonnen braun und Restmülltonnen grau sein sollen, ja sogar müssen, leuchtet ebenso ein wie die Tatsache , dass auf einen Häckselplatz halt wirklich nur Häckselgut gehört und eben keine Gartenabfälle – dafür gibt es entweder die landläufige Miste oder aber die nun einheitliche braune Biotonne. Die Regelung mit der neuen Abfallart Asbest war sicherlich ebenso schon überfällig wie die gebührenrechtliche Behandlung ungetrennter Aushub- und Abbruchmaterialien.
Schwer hatten wir, die SPD-Fraktion, uns bei der Vorberatung im Betriebsausschuss mit dem Gebührenzuschlag für den gepressten Abfall in 1,1m³-Containern getan. Der ursprüngliche Antrag wollte nämlich jegliche Art von Verpressung grds. verbieten bzw. mit Zusatzgebühren beaufschlagen – und da hätte man wohl nicht nur das Kinde mit dem Bad, sondern gleich den Hausmeister mit dem Container ausgeschüttet; den Hausmeister nämlich, der Kartonagen oder sonstige Abfälle schon mal öfters mit Körpereinsatz wirtschaftlich im Container verstaut. Ebenso wie es beinahe jeder Häuslesbesitzer 1 - 2 Tage vor der Müllabfuhr macht.
Und das war ja mit dem Antrag der Verwaltung auch gar nicht gewollt, sondern die Einschränkung bzw. gebührenrechtliche Gleichbehandlung gewerbs- und geschäftsmäßiger Müllverpressung alleine aus dem Blickwinkel der Kosteneinsparung und den damit zusammenhängenden Provisionen, dies möchte man unterbinden oder zumindest einschränken. Eigentlich pfiffig, clever – echt schwäbischer Erfindungsgeist, aber halt leider nicht im Sinne unserer Abfallwirtschaft und der Gebührengerechtigkeit.
Vielen Dank deshalb an die Leitung des Abfallwirtschaftsbetriebes, unseren Antrag mit der Ergänzung, nur die maschinelle Verpressung hier zu beschränken, aufzunehmen und umzusetzen. So können auch wir bedenkenlos diesem Antrag auf Satzungsänderung zustimmen.
Herr Landrat, meine sehr geehrten Damen und Herren,
die SPD-Kreistagsfraktion stimmt den Beschlussanträgen zur Abfallwirtschaft 5 a bis 5 d zu und bedankt sich bei der Leitung und allen Mitarbeitern des Abfallwirtschaftsbetriebes für die gute Arbeit, auch in den schwierigen Zeiten des Umbruchs und der anstehenden Änderungen.
Vielen Dank
zurück zu Berichte aus der Arbeit im Kreistag