Sehr geehrter Herr Landrat,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Kreistags,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
die ganze oder teilweise Erstattung der
Schülerbeförderungskosten ist uns allen wichtig, um auch allen Schülern, gleich
wo sie wohnen und wo sie zur Schule gehen, den Schulbesuch zu ermöglichen,
damit ein Besuch vor allem weiterführender Schulen nicht auch noch an solchen
Kosten scheitern würde. Ich denke, da sind wir uns alle einig und da werden wir
genauso mit großer Mehrheit des Kreistags zustimmen wie auch zu den jetzt in
der Änderung vorzunehmenden finanziellen Verbesserungen für notwendige
Begleitpersonen und die erforderliche Benutzung privater PKW’s durch die Eltern.
Beides schlägt immerhin mit zusätzlichen 48.000 EUR im Jahr zu Buche.
Zustimmung unsererseits ebenfalls zum erweiterten Prüfungsrecht des Landratsamtes und zur anderen Behandlung der Empfänger von SGB-II- und SGB-XII-Leistungen, die den Betroffenen keinerlei Benachteiligungen erbringen, die Kreiskasse aber dennoch gegenüber der bisherigen Praxis um 200.000 EUR entlastet.
Was uns, der SPD-Kreistagsfraktion, aber auf dem Herzen liegt bzw. was wir nicht nachvollziehen können ist aber die Tatsache, dass nach wie vor die Schüler der Oberstufe im Gymnasium, also der Klassen 11 bis 13 um rd 30 % benachteiligt werden gegenüber den anderen Schülern, auch denen im Gymnasium. In diesem Alter kosten die Kinder ihre Eltern sicherlich nicht weniger und wir wollen doch gerade, dass allen Bevölkerungsschichten der Weg bis zum Abitur offen steht, dass möglichst vielen Schülern der Weg zum Studium erleichtert und ermöglicht wird, und nicht sogar noch erschwert wird.
Wir wissen schon, Herr Landrat, dass das der Mustersatzung des Landkreistages entspricht, das macht die Sache aber weder besser noch verständlicher.
Wir plädieren also dafür, und bitten die Verwaltung, bei der nächsten Änderung der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten alle Schüler der allgemeinen weiterführenden Schulen gleich zu behandeln und diesen Passus in § 7 Ziff. 1mit der niedrigeren Förderung der Oberstufenschüler zu streichen.
Vielleicht sollte man es einfach mal dem Landkreistag als Verbesserungsvorschlag aus dem Heilbronner Land für die Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit aller Schüler im Lande vorschlagen.
Wir stimmen der heutigen Vorlage und Satzungsänderung – verbunden mit diesem Verbesserungs-Antrag für die Zukunft – gerne zu.
Dankeschön
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