Fortschritte bei regenerativen Energien

Veröffentlicht am 02.11.2023 in Kommunalpolitik

Der Regionalverband Heilbronn-Franken kommt beim Ausbau der Solar- und Windenergie weiter voran. Mittlerweile ist die sogenannte Unterrichtung nach § 9 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) abgeschlossen. Zahlreiche Träger öffentlicher Belange, Verbände, aber auch die Öffentlichkeit und zahlreiche Projektierer von Anlagen haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme genutzt.

Im aktuellen Newsletter informiert der Regionalverband über den Stand. Wir drucken die wesentlichen Auszüge hier mit freundlicher Genehmigung des Fachverbandes ab:

Teilfortschreibung Solarenergie und 20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Ursprünglich war vorgesehen, die Auswahl der Projekte, die uns bei der Ende Juli abgeschlossenen Online-Abfrage gemeldet wurden, dem Planungsausschuss am 20.10.2023 vorzulegen. In dieser Sitzung sollte über die Aufnahme der Flächen in die Teilfortschreibung Solarenergie entschieden werden. Grundlage für die Auswahl der Projekte sollten die Ausnahmeregelungen der 20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 sein, durch die die Zulässigkeit von Freiflächenphotovoltaik (FFPV) im Regionalen Grünzug bereits deutlich ausgeweitet werden soll.

Allerdings erhielten wir im Zuge des Beteiligungsverfahrens zur 20. Änderung des Regionalplans Ende August einen Hinweis der obersten Raumordnungsbehörde. Demnach erfüllt die geplante Regelung der 20. Änderung die gesetzlichen Anforderungen der geforderten Öffnung der Grünzüge nach § 11 (3) Nr. 7 Landesplanungsgesetz nicht. Zumindest für die Teilfortschreibung Solarenergie sind demnach die Zulässigkeitshürden für FFPV im Regionalen Grünzug nochmals abzusenken.

Der Planungsausschuss hat sich daher am 20.10.2023 mit der Solarenergie befasst. Zum einen hat er den Satzungsbeschluss zur 20. Änderung gefasst, so dass die darin auf den Weg gebrachten FFPV-Projekte nach der Genehmigung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen umgesetzt werden können. Darüber hinaus beschloss er, die geforderte weitergehende Öffnung der Grünzüge für FFPV in der Teilfortschreibung Solarenergie zu vollziehen.

Nach diesem Beschluss sollen FFPV-Projekte im Regionalen Grünzug künftig grundsätzlich zulässig sein, es sei denn, die Projekte befinden sich auf den besten landwirtschaftlichen Böden (entscheidendes Merkmal ist hier die gleichzeitige Lage in der Vorrangflur sowie Vorrangfläche Stufe 1) oder in für den Biotopverbund besonders bedeutsamen Bereichen (Kernflächen und Kernräume). Bisherige Ausnahmevoraussetzungen wie eine Größenbegrenzung oder die Erforderlichkeit der Lage an einer Siedlung oder einer Infrastrukturachse sollen zukünftig entfallen.

Auf Grundlage dieser über die Teilfortschreibung Solarenergie umzusetzenden Regelung werden die über die Online Abfrage eingereichten Projekte nun durch die Verbandsverwaltung neu bewertet. Die Flächenauswahl zur Übernahme der Projekte wird dann in der Verbandsversammlung am 08.12.2023 erfolgen. Allerdings können aus Kapazitätsgründen nicht alle eingereichten Projekte in die Teilfortschreibung Solarenergie aufgenommen werden. Dies ist für die Erreichung des Flächenziels auch nicht nötig.

Geplant ist demnach die Übernahme besonders großer Projekte sowie der Projekte, für die trotz geplanter weitergehender Öffnung der Grünzüge die Zulässigkeit nur über die Ausweisung der Fläche in der Teilfortschreibung Solarenergie erreicht werden kann, z.B. weil sie sich auf bestem landwirtschaftlichen Boden befinden.

Aufgrund der neu zu fassenden Regelung für die Zulässigkeit von FFPV im Regionalen Grünzug war es der Verwaltung bislang nicht möglich, zu den gemeldeten 200 Flächen eine schriftliche Rückmeldung zu geben. Dies wird auch kurzfristig nicht für alle Projekte möglich sein. Für die Projekte, die die Privilegierungsvoraussetzungen nach § 35 (1) Nr. 8 BauGB erfüllen, wird es allerdings so zeitnah wie möglich eine direkte Rückmeldung der Verbandsverwaltung geben. Hierdurch wollen wir zeitliche Verzögerungen bei Projekten, die ohne Bauleitplanung umgesetzt werden können, vermeiden.

Für alle übrigen Projekte, die über die Bauleitplanung umzusetzen sind, verweisen wir auf die entsprechende Beschlussvorlage, die ab dem 01.12.2023 auf der Homepage des Regionalverbands abrufbar sein wird. In dieser Beschlussvorlage werden die Projekte aufgeführt, die in die Teilfortschreibung Solarenergie übernommen werden sollen. Zudem wird die Verbandsverwaltung bei einigen wenigen Projekten empfehlen, diese aufgrund der Nutzungskonflikte nicht in die Teilfortschreibung Solarenergie aufzunehmen. Auch diese Projekte werden in der Vorlage entsprechend dargestellt.

Bei allen übrigen Projekten, die nicht dargestellt sein werden, ist davon auszugehen, dass sie entweder bereits nach den heute geltenden Regelungen zulässig sind, spätestens aber mit dem Abschluss der Teilfortschreibung Solarenergie mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sein werden. Für die Projekte besteht daher die grundsätzliche Möglichkeit, notwendige Bauleitplanverfahren bereits parallel zu der Teilfortschreibung Solarenergie auf den Weg zu bringen.

Teilfortschreibung Windenergie

Auch bei der Windenergie gehen die Arbeiten weiter. Aus den Stellungnahmen zur Unterrichtung ergibt sich teilweise ein Korrekturbedarf an der Kriterienliste sowie der Methodik. Diese Fragestellungen werden zeitnah in den regionalen Gremien besprochen. Darauf aufbauend wird dann die Potenzialkulisse entwickelt, die ebenfalls im Sommer den regionalen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden soll.

Da sich bei der aktuellen Unterrichtung gezeigt hat, dass die Differenzierung zwischen Suchraum mit und ohne hochrangige Konflikte sehr hilfreich war, ist derzeit vorgesehen, innerhalb der Potenzialkulisse die besonders geeigneten Flächen hervorzuheben.

Sollte dies gelingen, könnten bereits im Sommer 2024 die sich abzeichnenden Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgelegt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Behandlung der weit über 100 Stellungnahmen aus der Unterrichtung voraussichtlich erst in der Sitzung des Planungsausschusses im April 2024 erfolgen kann. Vorher kann die Verbandsverwaltung daher keine verbindliche Aussage zu den vorgetragenen Belangen treffen.

Weitere Informationen auf der Webseite des Regionalverbandes.

 
 

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