SPD fordert Umwelt- und Klimaschutzbeauftragte/n

Veröffentlicht am 23.03.2022 in Gemeinderatsfraktion

Umwelt- und Klimaschutz gehen uns nicht nur alle an – die Anforderungen daran werden auch im Rahmen der täglichen Arbeit einer Kommune immer wichtiger und komplexer. Zudem werden die Auswirkungen des Klimawandels auch bei uns immer spürbarer. Extremwetterereignisse können auch uns treffen. Die SPD-Fraktion im Gemeinderat hat deshalb die Einrichtung einer Stelle für eine/n Umwelt- und Klimaschutzbeauftragte/n beantragt.

Wir dokumentieren hier den vollständigen Antrag im Wortlaut:

Antrag auf Einrichtung einer Stelle für eine/n Umwelt- und Klimaschutzbeauftragte/n

Begründung:

Der Klimawandel betrifft uns ausnahmslos alle, die negativen Auswirkungen sind gravierend und haben auch in Bad Friedrichshall bereits deutliche Spuren hinterlassen. Klimaschutz und der Erhalt von Natur und Umwelt sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben und wir als Kommune sind verpflichtet, dazu unseren Beitrag zu leisten. Immer wieder müssen wir deshalb überprüfen, ob wir mit unseren Entscheidungen dieser Aufgabe gerecht werden. Schöne Worte und gut gemeinte Programme alleine helfen nicht, es müssen auch Taten folgen. In unserer Stadt wurden zurückliegend bereits viele richtungsweisende Entscheidungen für mehr Klima- und Umweltschutz getroffen. Ein wichtiger Schritt war der Beitritt zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg, der 2021 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Die Umsetzung der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene ist ein zentraler Baustein für das Erreichen der Klimaziele des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg. Es ist jedoch davon auszugehen, dass für das Erreichen der verpflichtenden Klimaschutzziele die Anstrengungen deutlich intensiviert werden müssen. Wir - die SPD-Fraktion - sind angesichts des Umfangs und der Komplexität der Aufgaben zu der Überzeugung gelangt, dass wir dazu personelle Verstärkung durch eine/n Umwelt- und Klimaschutzbeauftragte/n benötigen. Aus unserer Sicht kann mit einer Stelle für Umwelt- und Klimaschutz die Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung klar definiert werden. Alle damit einhergehenden Aufgaben können effektiv bearbeitet, zentral gesteuert und koordiniert werden.

Mögliche Aufgaben:

  • Natur-/Umwelt-/ Kilmaschutz
  • verantwortlicher Ansprechpartner zu den Themen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
  • Verantwortung und/oder Beratung für Naturschutz und Landschaftspflege
  • Fortschreibung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts der Gemeinde und Projektleitung einzelner Maßnahmen
  • Steuerung und Koordination der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und sämtlicher Klimaschutzaktivitäten

Bildung im Bereich Umwelt-/ Klimaschutz

  • Förderung des Umweltgedankens in der Gemeinde insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung, auch in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Vereinen und Institutionen
  • Konzeption und Durchführung von Projekten im Bereich Umweltbildung, Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen
  • Anlaufstelle für die Bürgerschaft in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des Klimaschutzes und der Landschaftspflege

Umsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit folgenden Mitteln

  • Initiierung von Beteiligungsprozessen innerhalb und außerhalb der Verwaltung
  • Eigenständige Projektentwicklung und interdisziplinäre Projektarbeit mit internen und externen Akteuren.
  • Bearbeitung von politischen Anträgen zu den Themen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Entsorgung
  • Einbindung der Kommune in größere Netzwerke, um den Austausch mit externen Klimaschutzakteuren wie Umweltorganisationen, anderen Kommunen, überregionalen Energienetzwerken usw. zu fördern und dadurch Anregungen für eigene Klimaschutzaktivitäten und -prozesse zu erhalten
  • Koordination und Steuerung des Prozesses bei der Umsetzung unter Einbezug von Verwaltung, externen Dienstleistern, Gremien und Öffentlichkeit

Fachliche Begleitung der Stadtverwaltung und des Gemeinderats und seiner Ausschüsse

a) Fachliche Begleitung von Verwaltung und Gemeinderat in Fragen von Ausgleichsmaßnahmen, Grünordnung, Ökokonto

  • Naturschutzrechtliche und grünordnerische Beteiligung bei Bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Aufgaben
  • Planung und Betreuung von Ausgleichsmaßnahmen
  • Prüfung von Ausschreibungsunterlagen auf Einsparungen und Optimierungen
  • fachliche Begleitung des Bau- und Umweltausschusses
  • Beteiligung bei der Aufstellung von Grünordnungsplänen; Verwaltung der Ausgleichsflächen & Ökokonto
  • Mitwirkung bei Unterhalt und Entwicklung der öffentlichen Grün- und Waldflächen, Verkehrssicherheit gemeindlicher Bäume, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Luft, Trinkwasser, Lärm und Elektrosmog sowie der Unterhaltung und dem Bau von Spiel-/Bolzplätzen im Gemeindegebiet
  • Vernetzung der lokalen Klimaschutzakteure zur Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs
  • Eigenständige Entwicklung und Umsetzung von konkreten Klimaschutzmaßnahmen in den kommunalen Handlungsfeldern.

b) Fachliche Begleitung der Verwaltung im Bereich Gewässer- / Grundwasser- / Hochwasser- Überflutungsschutz 

  • Verantwortung und/oder Beratung für Gewässer-, Grundwasser- und Hochwasserschutz
  • Verantwortung und/oder Beratung für das Kommunale Starkregenrisikomanagement und der Erstellung von Handlungsempfehlungen

c) Fachliche Begleitung in Fragen einer nachhaltigen Stadtentwicklung

  • Verantwortung und/oder Beratung für Siedlungsökologie/Mitwirkung bei der Bauleitplanung
  • Verantwortung und/oder Beratung für Flächen- und Energiemanagement
  • Verantwortung und/oder Beratung für Landschaftsplanung und Planung von Vorhaben
  • Fördermittelmanagement und Rechnungsprüfung

d) Begleitung der entsprechenden Sachgebietsleitungen in Fragen nachhaltiger Planungen

  • Management von bestehenden kommunalen Photovoltaikanlagen, Weiterentwicklung und Ausbau
  • Unterstützung anderer Fachabteilungen bei den Themen nachhaltige Beschaffung, nachhaltiges Bauen und Klimafolgenanpassung (Beratung bei Ausschreibungen, Vergaben und kommunalen Bauprojekten, Erstellen von Leitlinien)

Evaluation / Kommunikation / Berichtswesen

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Darstellung und Kommunikation aller Klimaschutzaktivitäten für die Bürgerinnen und Bürger
  • Vertreten von Sachgebietsthemen vor gemeindlichen Entscheidungsgremien (Gemeinderat / Ausschuss)
  • Regelmäßige Kontrolle der Zielerreichung, Evaluation von Maßnahmen und Prozessen und damit verbunden die ständige Verbesserung der Abläufe und Instrumente
  • Selbständige Erledigung des Berichtswesens mit Monitoring und Controlling zu den jeweiligen Projekten des kommunalen Klimaschutzes

Wir bitten um Behandlung unseres Antrages in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats, damit rechtzeitig zu den Vorberatungen für den Haushalt 2023 die entsprechenden Finanzmittel eingeplant werden können.

Bad Friedrichshall, den 22.03.2022

Herbert Benzschawel
Fraktionsvorsitzender

 
 

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